
Früher unterschieden die Statistiker_innen ganz einfach zwischen Deutschen und Ausländer_innen, abhängig davon, ob jemand die deutsche Staatsangehörigkeit besaß oder nicht. Durch die Bevölkerungsentwicklung in den letzten Jahren wurde diese Unterscheidung aber als immer weniger aussagekräftig angesehen. Menschen, die ursprünglich als Gastarbeiter_innen gekommen waren, entschieden sich für Deutschland als dauerhaften Wohnort und gründeten Familien. Einige nahmen die deutsche Staatsbürgerschaft an, andere nicht.
Kurz gesagt, das ganz wurde komplexer und ließ nicht mehr auf Unterscheidungskriterium reduzieren. Man wollte bei dem Thema „Migration und Integration“ nicht mehr nur auf die Zuwanderer_innen selbst schauen, sondern auch ihre in Deutschland geborenen Nachkommen einbeziehen. Deshalb „erfand“ man den Begriff „Mensch mit Migrationshintergrund“.
Laut dem Statistischen Bundesamt fallen darunter
Der Migrationshintergrund leitet sich also nicht nur aus persönlichen Eigenschaften ab (Einwanderung, Einbürgerung, Staatsangehörigkeit), sondern auch aus denen der Eltern.
Der Begriff „Mensch mit Migrationshintergrund“ ist damit nicht mit Begriffen wie „Ausländer_in“, „Zuwanderer_in“ oder „Migrant_in“ gleichzusetzen, sondern geht darüber hinaus.
Laut dem Statistischen Bundesamt hatten im Jahr 2010 15,75 Millionen (19,3 %) von den 81,7 Millionen Einwohner_innen in Deutschland einen Migrationshintergrund. 5,6 Millionen von ihnen waren unter 25 Jahre alt, also junge Menschen mit Migrationshintergrund. Das entspricht 39,5 % aller jungen Menschen in Deutschland zwischen 0 und 25 Jahren (14,2 Millionen).
Quelle: »Statistisches Bundesamt, Bevölkerung nach Migrationshintergrund 2010